Bei der öffentlichen Anhörung des Hessischen Landtags (Sozial- und Integrationspolitischer Ausschuss – gemeinsame Anhörung mit dem Ausschuss für Digitales zum Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege) zu „Das Gesundheitswesen und die Pflege zukunftsfähig machen – Ausbau der Digitalisierung“ am 3. März 2022 nahm die DGG im Landtag zur Frage von Auswirkungen der Digitalisierung auf die Ausbildung und Weiterentwicklung in den Gesundheits- und Pflegeberufen gemäß Landtagsprotokoll wie folgt Stellung:
(Dr. Stephan Schug) Es wurde schon angedeutet: Wenn wir die Telemedizin
einbeziehen, die Videosprechstunde einbeziehen, die DiGAs einbeziehen, die ganzen Lehrvideos über YouTube für alles Mögliche einbeziehen, ist die alte Idee vom schlecht versorgten ländlichen Raum in diesem Bereich sicher zu relativieren.
Ich möchte gezielt auf zwei Punkte eingehen. Zum einen habe ich heute überhaupt noch nicht den sonst in Veranstaltungen immer gerne gehörten Hinweis darauf vernommen, dass Corona einen Schub für die Digitalisierung ausgelöst hat. Für Deutschland berichtete die Kassenärztliche Bundesvereinigung [vor COVID-19] in einem Jahr von 1.000 Videokonsultationen, und im nächsten Jahr sind es 300.000. Es hat also eine massive Veränderung stattgefunden. Natürlich soll nicht alle Versorgung aus der Distanz stattfinden. Nichtsdestotrotz wurde da quasi eineHemmschwelle überwunden.
Gerade Psychotherapie findet auch heute noch zu einem hohen Anteil per Videosprechstunde statt. Das ist sicher nicht für alle Klienten gut, aber da erwarten auch den ländlichen Bereich die entsprechenden Möglichkeiten.
Die DiGAs, die Digitalen Gesundheitsanwendungen, stehen auch überall zur Verfügung und sind im Grunde genommen, wenn man so möchte, in das Handy verpackte Behandlungsprogramme, sehr durchdacht und teilweise mit einer langen Vorgeschichte. Da wird Deutschland im Moment europa- und weltweit übrigens als führend wahrgenommen. Ich denke, das ist ein toller Ansatz, um auch die Versorgung im ländlichen Bereich zu verbessern.
Um mit etwas sehr Positivem zu schließen, was bundesweit und somit natürlich auch in Hessen gilt: Wir haben seit dem 01.01.2022 zum ersten Mal wirklich eine größere telemedizinische Leistung, nämlich die Telemedizin bei Herzinsuffizienz, also eine richtige echte Leistung der Regelversorgung, vom G-BA zugelassen,
mit zehn oder elf Behandlungsziffern. Da macht dieser Bereich große Fortschritte.
Quelle: Kurzbericht der Anhörung in der 73. Sitzung des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses und der 27. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Datenschutz des Hessischen Landtags am 3. März 2022